Dr. Stefan Bültmann Facharzt für Augenheilkunde

Privatarzt

Seit 2023 bin ich rein privatärztlich tätig, da ich meinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (Kassenarzt-Zulassung) gekündigt habe. Berufsgenossenschaft und Privatmedizin sind davon nicht betroffen. Daher kann ich keine Kassenformulare (z. B. rosa Rezepte, Hilfsmittelverordnungen, Kassen-Überweisungen) mehr ausstellen. Auch nicht rückwirkend.  Erfahren Sie mehr zum Hintergrund.

Dr. Lizard SB 1

 

Erfährt jemand von meiner Privatkonsultation?


Selbstverständlich nicht - es sei denn, Sie veranlassen das. Der Grund für meine Zulassungsrückgabe war ja gerade die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht durch die umstrittene Digitalisierung. Als Selbstzahler erfährt weder der Versicherer von Ihrer Konsultation, noch werden an irgendwen irgendwelche Daten übertragen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch mich persönlich, die Terminvereinbarung durch das Praxisteam und nicht durch fremde externe Dienstleister.


Es gibt keine Anbindung an eine tolle elektronische Patientenakte (ePA) mit "Datenspende" zu "Forschungszwecken" - etwa der Ermittlungsbehörden, Fahrerlaubnisbehörde, "Gesundheitsindustrie" oder wer sonst noch durch Datenlecks oder "kurze Gesetzesänderungen" in Deutchland oder der EU künftig auf solche Patientenakten zurückgreifen mag, die am aller wenigsten Ärzten und Patienten nutzen.


Kann ich die Rechnung bei "meiner Kasse" einreichen?


Das erscheint wenig aussichtsreich. Der gesetzliche Krankenversicherer wird mit Hinweis auf die Gesetzeslage eine Erstattung ablehnen müssen, es sei denn Sie haben einen Selbstzahler-Tarif oder eine private Zusatzversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen.


Wann ist eine Privatarzt-Konsultation sinnvoll - und wann nicht?


Die Gründe der Patienten sind so vielschichtig wie die Menschen selbst: Persönlichkeit, Individualität, Zeit, Wartezeit, Gesprächszeit und Zeitfenster, Vertrauen, "schwierige Fälle", bei denen es nicht voran geht, Mehrfach-Meinungen, Kleinigkeiten mit kurzem Dienstweg, Diskretion...


Die Verordnung von Medikamenten und Hilfsmitteln erfolgt rein privat - Sie bezahlen in der Apotheke, beim Optiker oder beim Hilfsmittel-Lieferranten. Rezepte für Brillen ("Sehhilfen") werden erst ab Werten (Ferne) oberhalb von 6 Dioptrien (±6,25 Dioptrien Sphäre oder ±4,25 Dioptrien Zylinderglas) für das Glas bezuschusst. https://www.g-ba.de/beschluesse/3015/ Kinderbrillen unterliegen einer Sonderregelung. Ebenso werden Medizinprodukte wie Substanzen zur Lidreinigung oder Träneneratzstoffe bis auf wenige Ausnahmen nicht erstattet.

Falls Sie ein Privatrezept für ein verordnetes Medikament einreichen, wird Ihr GKV-Versicherer Sie hoch wahrscheinlich darauf hinweisen, dass eine entsprechende Verordnung bei einem Augenarzt mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Versorgung hätte ausgestellt werden können. Das beruht auf der Gesetzeslage und hat nichts mit der Kulanz der Krankenversicherung zu tun.


Sofern Sie also regelmäßig hochpreisige Medikamentenverordnungen aufgrund einer chronischen Augenerkrankung benötigen oder auf Zuzahlungen bei Hilfsmitteln nicht verzichen wollen, ist ein dauerhafter Wechsel zum Privatarzt nicht sinnvoll. Dennoch haben wir viele Sehbehinderte oder Patienten mit Transplantaten, einem Glaukom oder Uveitis, die in gewissen Intervallen eine Mitbeurteilung wünschen oder einen Rat brauchen.

Dr. Lizard SB 2

Was kostet das denn?


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und setzt sich aus der Beratung und den einzelnen erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsschritten zusammen. Festbeträge und Pauschalen sind verboten.

Um eine "grobe Hausnummer" zu nennen, die Ihnen eine Einschätzung erlaubt, hier ein paar Beispiele, die der Illustration dienen sollen:


Augendruckmessung bei Glaukom: ca. 45 Euro

Auslegung einer Brille: ca. 60 bis 100 Euro

Vorsorgeuntersuchung: je nach Befund und Aufwand zwischen ca. 80 und 150 Euro

Führerschein- oder Fluggutachten: zwischen ca. 150 und 200 Euro


Passt Ihr Fall nicht zu den Beispielen? - Rufen Sie an, dann reden wir darüber.


Untersuchen Sie auch Kinder?


Ja. Es gibt keine sogenannten "Kinder-Augenärzte", da unsere Facharzt-Weiterbildung auch Kinderaugenheilkunde umfasst. Nicht jede Augenpraxis hat hier jedoch ihren Schwerpunkt.


Die Augenuntersuchung beim Kinderarzt im Rahmen der U-Untersuchung ist lediglich ein Screening, das aus politischen Gründen von der Augenheilkunde in die Kinder- und Jugendmedizin verlagert wurde.

Babys und Kleinkinder sind ebenso untersuchbar wie Schulkinder und Teenager. Da sich das Sehen in Zusammenarbeit von Augen und Gehirn bis zum Ende der Grundschulzeit entwickelt, ist es besonders sinnvoll, auch bei unauffälligen Kindern eine Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Ein unauffälliges Kind muss keineswegs beidäugiges Sehen haben. Bei auffälligen Befunden erfolgt eine orthoptische Behandlung ("Sehschule") mit Brille und/oder Okklusion ("Schielpflaster"), wobei ein Kind dabei nicht unbedingt durch ein manifestes Schielen auffallen muss. Das Schönste dabei ist, wenn die Kinder größer werden und dann irgendwann wegen einer Führerscheinprüfung vor einem sitzen!


Ein Kinderauge mit Beschwerden gehört genauso wie das Auge eines Erwachsenen am Mikroskop oder mit der Handspaltlampe untersucht, bevor man eine Diagnose in den Raum stellt und daraufhin eine Therapie einleitet. Nicht jedes rote Auge hat "einfach nur "eine "Bindehautentzündung"!

Dr. Lizard SB 3

Darf ich als "Kassenpatient"  einen Privatarzt aufsuchen?


Ja natürlich, das ist nicht verboten. Beim Frisör, Schugeschäft, Bäcker oder Anwalt sind Sie ja quasi auch "Privatpatient". Aber schon vorher war das teilweise so, da die gesetzliche Krankenversicherung in der Augenheilkunde weder für Vorsorge noch Zweitmeinungen oder Gutachten zuständig ist und der Katalog der Leistungen auf einen gewissen Umfang limitiert wurde. Das sind z.B. die sogenannten IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen), die Sie als Zuzahlung in Arztpraxen kennen.


In der Privatmedizin spielen weder Quartalspauschalen noch Budget oder Regresse eine Rolle, sodass wir ein Problem zügig und intensiv angehen können, ohne es über mehrere Quartale verteilen zu müssen. Da unterscheidet sich das Zielleistungsprinzip vom in der GKV geltenden Sachleistungsprinzip.


Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen - Sie können bar oder mit EC-Karte bargeldlos bezahlen. Rufen Sie uns gerne an - wir beraten Sie.

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