Dr. Stefan Bültmann Facharzt für Augenheilkunde

Sprechstundenkonzept: Vorsorgesprechstunde


Neben der Regelversorgung von 20 Stunden findet eine Sprechstunde für Beratung und Diagnostik statt. Sie bietet Raum zum Dialog hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, da keine Abrechnung "auf Kasse" vorgenommen wird.

Diese Option ist für Menschen gedacht, die eine Aufwertung vom gesetzlichen  Rahmen des "Ausreichenden, Wirtschftlichen, Notwendigen und Zweckmäßigen" suchen und lieber vorbeugen möchten, als ungeplante Erkrankungen und Ausfallzeiten in Kauf zu nehmen.


Für wen ist die Vorsorgesprechstunde konzipiert?

Für alle, die wissen wollen, ob mit ihren Augen "alles in Ordnung" ist - und auch so bleibt. Also für jemanden, der Zusatzleistungen oder Vorsorge mit adäquater Beratung will, ein Gutachten oder eine Bescheinigungen benötigt. - Oder auch eine unabhängige Zweitmeinung.


Für jene, die Kontaktlinsen targen und überprüfen lassen möchten, einen plastischen oder refraktiven Eingriff („Sehen ohne Brille“, multifokale graue Star Linsen) erwägen oder in deren Familien gehäuft Augenerkrankungen aufgetreten sind.

Komplikationen und Risiken können frühzeitig erkannt, abgewendet oder behandelt werden, bevor ein Schaden entsteht.


Wer kann nicht in der Vorsorgesprechstunde untersucht werden?

Patienten mit bekannten Erkrankungen, deren Therapie oder Diagnostik in den klaren Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällt.


Was passiert, wenn die Vorsorge eine Erkrankung aufdeckt?

Die Therapie und Diagnostik fallen in den Rahmen der GKV (nach § 12 V. SGB) - soweit diese sie abdeckt.


Wie erfolgt die Abrechnung?

Ich liquidiere nach den üblichen Honorarsätzen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die anfallenden Leistungen werden vorab oder ergänzend vertraglich vereinbart.

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